Sicherheit am Bau
im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzt (BauKG)
Bauherrenaufgabe ist es für die sicherheitstechnisch reibungslose Zusammenarbeit der Gewerke zu sorgen und die Abläufe zu koordinieren. Diese Aufgaben kann der Bauherren an geeignete Koordinatioren übergeben.
- aktive Koordination
- Einhaltung der Sicherheitsaspekte
- Optimierung der Kosten
- Optimierung des Bauablaufs
- sichere Instandhaltung des Bauwerks
Koordinatoren sind keine Sicherheitskräfte, welche schwerpunktmäßig nur die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten. Diese Funktion obliegt gewerkspezifisch dem ausführenden Unternehmen.
Referenzauszug Sicherheit am Bau